Geschichte … alles andere als langweilig!

Im Jahre 1516 wurde am 23. April in Ingolstadt das so genannte „Reinheitsgebot“beschlossen. An diesem Tag erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, welches die Braukunst bis zum heutigen Tag maßgeblich beeinflusst hat. Hier finden Sie in aller Kürze die interessantesten Details …

Warum eine solche Regelung?

Hauptgrund für das damalige Gesetz war es, die Bürger vor überhöhten Bierpreisen und qualitativ schlechten Zusätzen zu schützen. Wesentlich - auch neben dem Preisaspekt - war die Vorgabe, dass ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen eines Biers verwendet werden durfte.

Hat sich das Reinheitsgebot seit damals verändert?

Nur in geringem Umfang. Im Laufe der Jahre ergaben sich aufgrund veränderter Herstellungs- bedingungen und neuer Erkenntnisse gewisse Anpassungen. So wird nun  Gerstenmalz verwendet, der Weizen entfiel ganz. Die Hefe wurde im Reinheitsgebot ergänzt, da diese damals noch nicht bekannt bzw. mit den vorhandenen Methoden noch nicht feststellbar war.

Galt das Reinheitsgebot von 1516 für ganz Deutschland?

Nein, außerhalb Bayerns dürften lange Zeit bestimmte Ersatzstoffe und andere Zusätze verwendet werden. Erst im Jahre 1906 wurden wichtige Bestandteile in die allgemeinen Gesetze für die Bierherstellung aus dem bayrischen Reinheitsgebot übernommen.  

Gelten überall in Deutschland die gleichen Richtlinien?

Wiederum nein. Bei uns in Bayern gilt weiterhin die strikte Auslegung, dass z.B. eine Verwendung von Zucker oder Zuckerkulör nicht gestattet ist. Auch der Erhalt für Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung „besonderer“ Biere ist nicht gestattet.

„So konnte und wird die

hohe Qualität und Natürlichkeit

bayrischer Biere bewahrt.“

Kurioses - 24 auf einen Streich

2016 wurde ein bisher einzigartiger Rekord  aufgestellt. Bei dieser Herausforderung wurden 24 gefüllte 1 Liter-Biergläser über die Strecke von 40 Meter getragen,  In einer italienischen Casting-Show wurde der Versuch zum ersten Mail bekannt. Das folgendes YouTube-Video zeigt, welche Menge hier transportiert wurde.

Der größte Bierkrug der Welt

Er ist in England / Yorkshire beheimatet und kann sage und schreibe 2.082 Liter Bier aufnehmen.

Die kleinste funktionsfähige Bierflasche

Sie wurde 2010 auf der Messe "Modellbau- Faszination“ vorgestellt und ist nur  16 mm  groß. Die Bügelflasche fasst 0,05 Milliliter und ist kleiner als ein Cent-Stück.

Tradition und Technik

sind kein Widerspruch

Auch wenn wir uns dieser verpflichtet fühlen, so setzt die Hönicka-Bräu stets moderne Methoden für alle Brau-, Filtrier- und Abfüllvorgänge ein. Die Qualität der Produktion steht an oberster Stelle.
Hönicka-Bräu GmbH & Co. KG  | Hofer Straße 31  | 95632 Wunsiedel | Tel: (+49) 9232 / 20 44 
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 Hönicka-Bräu
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Geschichte … alles andere als

langweilig!

Im Jahre 1516 wurde am 23. April in Ingolstadt das so genannte „Reinheitsgebot“beschlossen. An diesem Tag erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, welches die Braukunst bis zum heutigen Tag maßgeblich beeinflusst hat. Hier finden Sie in aller Kürze die interessantesten Details …

Warum eine solche Regelung?

Hauptgrund für das damalige Gesetz war es, die Bürger vor überhöhten Bierpreisen und qualitativ schlechten Zusätzen zu schützen. Wesentlich - auch neben dem Preisaspekt - war die Vorgabe, dass ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen eines Biers verwendet werden durfte.

Hat sich das Reinheitsgebot seit damals

verändert?

Nur in geringem Umfang. Im Laufe der Jahre ergaben sich aufgrund veränderter Herstellungs- bedingungen und neuer Erkenntnisse gewisse Anpassungen. So wird nun  Gerstenmalz verwendet, der Weizen entfiel ganz. Die Hefe wurde im Reinheitsgebot ergänzt, da diese damals noch nicht bekannt bzw. mit den vorhandenen Methoden noch nicht feststellbar war.

Galt das Reinheitsgebot von 1516 für

ganz Deutschland?

Nein, außerhalb Bayerns dürften lange Zeit bestimmte Ersatzstoffe und andere Zusätze verwendet werden. Erst im Jahre 1906 wurden wichtige Bestandteile in die allgemeinen Gesetze für die Bierherstellung aus dem bayrischen Reinheitsgebot übernommen.  

Gelten überall in Deutschland die

gleichen Richtlinien?

Wiederum nein. Bei uns in Bayern gilt weiterhin die strikte Auslegung, dass z.B. eine Verwendung von Zucker oder Zuckerkulör nicht gestattet ist. Auch der Erhalt für Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung „besonderer“ Biere ist nicht gestattet.

„So konnte und wird die

hohe Qualität und

Natürlichkeit

bayrischer Biere bewahrt.“

Kurioses - 24 auf einen Streich

2016 wurde ein bisher einzigartiger Rekord  aufgestellt. Bei dieser Herausforderung wurden 24 gefüllte 1 Liter-Biergläser über die Strecke von 40 Meter getragen,  In einer italienischen Casting-Show wurde der Versuch zum ersten Mail bekannt. Das folgendes YouTube-Video zeigt, welche Menge hier transportiert wurde.

Der größte Bierkrug der Welt

Er ist in England / Yorkshire beheimatet und kann sage und schreibe 2.082 Liter Bier aufnehmen.

Die kleinste funktionsfähige

Bierflasche

Sie wurde 2010 auf der Messe "Modellbau-Faszination“ vorgestellt und ist nur  16 mm groß. Die Bügelflasche fasst 0,05 Milliliter und ist kleiner als ein Cent-Stück.
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