Geschichte … alles andere als langweilig!
Im Jahre 1516 wurde am 23. April in Ingolstadt das so genannte „Reinheitsgebot“beschlossen. An
diesem Tag erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, welches die
Braukunst bis zum heutigen Tag maßgeblich beeinflusst hat.
Hier finden Sie in aller Kürze die interessantesten Details …
Warum eine solche Regelung?
Hauptgrund für das damalige Gesetz war es, die Bürger vor überhöhten
Bierpreisen und
qualitativ schlechten Zusätzen zu schützen. Wesentlich - auch neben dem
Preisaspekt - war
die Vorgabe, dass ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen
eines Biers verwendet
werden durfte.
Hat sich das Reinheitsgebot seit damals verändert?
Nur in geringem Umfang. Im Laufe der Jahre ergaben sich aufgrund veränderter Herstellungs-
bedingungen und neuer Erkenntnisse gewisse Anpassungen. So wird nun Gerstenmalz verwendet,
der Weizen entfiel ganz. Die Hefe wurde im Reinheitsgebot ergänzt, da diese damals noch nicht
bekannt bzw. mit den vorhandenen Methoden noch nicht feststellbar war.
Galt das Reinheitsgebot von 1516 für ganz Deutschland?
Nein, außerhalb Bayerns dürften lange Zeit bestimmte Ersatzstoffe und andere Zusätze verwendet
werden. Erst im Jahre 1906 wurden wichtige Bestandteile in die allgemeinen Gesetze für die
Bierherstellung aus dem bayrischen Reinheitsgebot übernommen.
Gelten überall in Deutschland die gleichen Richtlinien?
Wiederum nein. Bei uns in Bayern gilt weiterhin die strikte Auslegung, dass z.B. eine Verwendung
von Zucker oder Zuckerkulör nicht gestattet ist. Auch der Erhalt für Ausnahmegenehmigungen für
die Zulassung „besonderer“ Biere ist nicht gestattet.
„So konnte und wird die
hohe Qualität und Natürlichkeit
bayrischer Biere bewahrt.“
Kurioses - 24 auf einen Streich
2016 wurde ein bisher einzigartiger Rekord
aufgestellt. Bei dieser Herausforderung
wurden 24 gefüllte 1 Liter-Biergläser über die
Strecke von 40 Meter getragen, In einer
italienischen Casting-Show wurde der
Versuch zum ersten Mail bekannt.
Das folgendes YouTube-Video zeigt, welche
Menge hier transportiert wurde.
Der größte Bierkrug der Welt
Er ist in England / Yorkshire beheimatet und
kann sage und schreibe 2.082 Liter Bier
aufnehmen.
Die kleinste funktionsfähige Bierflasche
Sie wurde 2010 auf der Messe "Modellbau-
Faszination“ vorgestellt und ist nur 16 mm
groß. Die Bügelflasche fasst 0,05 Milliliter und
ist kleiner als ein Cent-Stück.
Tradition und Technik
sind kein Widerspruch
Auch wenn wir uns dieser verpflichtet
fühlen, so setzt die Hönicka-Bräu stets
moderne Methoden für alle Brau-, Filtrier-
und Abfüllvorgänge ein. Die Qualität der
Produktion steht an oberster Stelle.
Hönicka-Bräu GmbH & Co. KG | Hofer Straße 31 | 95632 Wunsiedel | Tel: (+49) 9232 / 20 44
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Hönicka-Bräu